Qualitätsbezeichnungen der Weine
Deutschland:
Landwein:
Die Landschaft, aus der die Trauben stammen, muss auf dem Etikett angegeben werden, z.B. Pfälzer Landwein, Badischer Landwein etc.
QbA:
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Er darf nur aus den bestimmten Anbaugebieten für Qualitätswein kommen und muss eine amtliche Prüfungsnummer erhalten.
Italien:
Vino da Tavola (VdT):
Tafelwein. Überwiegend einfache Weine.
Indioazione Geografica Tipica (IGT):
Typischer Gebietswein. Der Wein muss aus dem festgelegten Gebiet sein, aus zugelassenen Rebsorten und er muss bestimmten qualitativen Kriterien entsprechen.
Denominazione d’Origine Controllata (DOC):
Kontrollierte Herkunftsbezeichnung, entspricht dem deutschen QbA. Für jeden DOC-Wein sind amtlich festgelegt: das Anbaugebiet, die Rebsorten, der maximale Hektarertrag, die maximale Mostausbeute, Produktionsmethoden, der Mindestalkoholgehalt, die typischen Farb-, Geruchs- und Geschmacksmerkmale.
Denominazione d'Origine Controllata e Garantita (DOCG):
Kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung. DOCG ist ein Prädikat für Weine höchster Qualität. Die Anforderungen an Anbau und Herstellung sind gegenüber den DOC-Weinen verschärft und werden durch eine staatliche Kommission überprüft und garantiert.
Classico:
Diesen Zusatz dürfen nur die Weine tragen, die aus dem Gebiet mit den besten Anbauvoraussetzungen kommen.
Superiore:
In einigen DOC-Bestimmungen vorgesehen für Weine aus ausgesuchtem Lesegut (mit höherem Alkoholgehalt als für DOC-Weine erforderlich) und mit einer vorgeschriebenen Mindestreifezeit.
Riserva:
In einigen DOC- und DOCG-Bestimmungen Zusatz für Weine, die deutlich länger ausgebaut wurden als für Jahrgangsweine erforderlich (meist 1 Jahr länger).
Spanien:
Denominacion de Origen (DO):
Die in der spanischen DO enthaltenen Regelungen entsprechen denen der italienischen DOC.
Denominacion de Origen Calificada (DOC):
Höchste Qualitätsstufe, vergeben an Weine aus herausragenden Anbaugebieten, deren Produktion besonders sorgfältig kontrolliert wird.
Vino de Crianza:
Der Wein wurde in Eichenfässern ausgebaut.
Reserva:
Prädikat für Weine, die mindestens 5 Jahre ausgebaut sind, davon 2 Jahre im Fass.
Frankreich:
Vin de Table (VdT):
Tafelwein, Bezeichnung für Tischwein, der nicht Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist.
Vin de Pays (VdP):
Landwein mit gehobener Qualität, der eine geografische Angabe trägt und bestimmten Produktionsbedingungen entspricht.
Appelation Controlée (AC):
Ranghöchste Qualitätskategorie. Ein Prädikat für kontrollierte Herkunftsbezeichnung und bestimmte Bedingungen; genehmigte Traubenarten mit festgelegtem Reifegrad, genehmigter Maximalertrag pro Hektar, bestimmte Anbau- und Weingewinnungsverfahren.
Appelation d’Origine Controlée (AOC):
Ein Qualitätswein aus kontrollierten Anbaugebieten, deren Produktion sorgfältig überprüft wird.
Superieur:
Bei manchen Anbaugebieten gesetzlich geregelter Bestandteil der kontrollierten Herkunftsbezeichnung z.B. Bordeaux Superieur.
Villages:
Bestandteil verschiedener kontrollierter Herkunftsbezeichnungen, die Weine mehrerer Weinbaugemeinden umfassen, die Weine höherer Qualität erzeugen z.B. Beaujolais Villages.
Geschmacksangaben:
Trocken:
Der Begriff „Trocken“ darf nur angegeben werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l (bei Wein für Diabetiker geeignet) oder höchstens 9 g/l aufweist, wobei der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt des Weines um nicht mehr als 2 g/l unter dem Restzuckergehalt liegen darf. Als Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße gilt: Säure + 2 bis zur Höchstgrenze von 9 g/l.
Halbtrocken:
Die Geschmacksangabe „Halbtrocken“ darf nur für einen Wein verwendet werden, dessen Restzuckergehalt um nicht mehr als 10 g/l höher liegt als der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt des Weines und 18 g/l nicht übersteigt. Die Bezeichnung „Halbtrocken“ darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines den für „Trocken“ festgelegten Höchstwert übersteigt.
Lieblich:
Die Geschmacksangabe „Lieblich“ darf nur verwendet werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt aufweist, der über 18 g/l liegt und höchstens 45 g/l beträgt.
Süß:
Die Geschmacksangabe „Süß“ darf nur verwendet werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines über 45 g/l liegt.
Restsüße:
Restzucker, Anteil an Zucker, der nach der Gärung im Wein noch vorhanden ist. Für die bestimmten Geschmacksrichtungen bei Weinen ist der maximal zulässige Gehalt an Restzucker gesetzlich geregelt. (Angabe in g/l)
Weinsäure:
Organische Säure, die in Traubensaft, aber auch im Saft anderer Früchte vorkommt und in Wasser und Alkohol gut löslich ist. Gelegentlich bildet die Weinsäure Salze, die aus dem Wein ausfallen und sich als Weinstein am Flaschenboden sammeln. (Angabe in g/l)
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